SMV
Schülermitverantwortung
Schülersprecher und Verbindungslehrer 2024/25
1. Schülersprecher: Kilian Bäck, 10 b
2. Schülersprecher: Michael Grasegger, 10 a
3. Schülersprecher: Kristian Milankovic, 8 b
Verbindungslehrerin 5. bis 7. Jgst: Christina Staudinger
Verbindungslehrer 8. bis 10. Jgst: Florian Hartmann
SMV
In der SchülermitVerantwortung (SMV) arbeiten Schüler und Schülerinnen an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit und vertreten in erster Linie die Interessen ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen.
Da Schule nicht nur aus Leistungsnachweisen besteht, sondern vor allem auch aus einer guten Gemeinschaft und einem positiven Miteinander, versuchen wir jedes Jahr das Schuljahr etwas aufzulockern und organisieren daher folgende Aktionen:
- AIDS-Schleifen-Verkauf zum Welt-AIDS-Tag,
- Nikolausaktion für die 5. und 6. Klassen,
- „Weihnachtspäckchen mit Herz“- Aktion
- Rosenaktion zum Valentinstag,
- Organisation der Faschingsfeier für alle Jahrgangsstufen,
- Osteraktion für die 5. und 6. Klassen
- Mottowoche
Schülermitverantwortung, Schülervertretung
"(1) 1Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten; hierfür werden Schülersprecher und Schülersprecherinnen sowie deren Stellvertreter und deren Stellvertreterinnen gewählt. 2Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von der Schulleiterin oder vom Schulleiter, von den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt. 3Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen. 4Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,
- in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
- Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
- auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
- bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
- zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten ..."
(Art. 62 BayEUG)