Schülermitverantwortung 


Schülersprecher und Verbindungslehrer 2023/24


1. Schülersprecher: Quirin Nöhmeier 10 a

2. Schülersprecherin: Leonhard Melf 10 a

3. Schülersprecher: Kilian Bäck 9 b

Verbindungslehrerin 5. bis 7. Jgst: Christina Staudinger

Verbindungslehrer 8. bis 10. Jgst: Florian Hartmann



Schülermitverantwortung, Schülervertretung


"(1) 1Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten; hierfür werden Schülersprecher und Schülersprecherinnen sowie deren Stellvertreter und deren Stellvertreterinnen gewählt. 2Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von der Schulleiterin oder vom Schulleiter, von den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt. 3Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen. 4Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,

  1. in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),

  2. Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),

  3. auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),

  4. Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),

  5. bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,

  6. zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten ..."


    (Art. 62 BayEUG)

SMV 2324 Copy


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